Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Auslaufende Studiengänge

Einstellung des Lehrangebots in den auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen

Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge

Einstellung des Lehrangebotes

Diplom- und Magisterstudiengänge sind nach Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gemäß § 9 Absatz 6 HSG LSA vom 05.05.2004  (GVBl. LSA S. 256) in der derzeit gültigen Fassung aufgehoben worden.  Die Umsetzung der Schließung dieser Studiengänge ist in der Ordnung über  die Aufhebung von Studiengängen vom 09.12.2009 (ABl. Nr. 1/ 2009; ) mit Änderungen und Ergänzungen vom 14.04.2010 (ABl. Nr. 3, S. 4) geregelt.

In  dieser Ordnung ist u. a. geregelt, dass die Universität Halle Ihnen ein  Studien- und Prüfungsangebot gemäß der für Sie geltenden Studien- und  Prüfungsordnung gewährleistet, das Ihnen die Fortsetzung des Studiums  bis zu Einstellung des Lehrangebotes ermöglicht (Berechnung: Datum der  Aufhebung des Studienganges zzgl. Regelstudienzeit zzgl. vier Semester).

Das Datum der Einstellung des Lehrangebotes für die Studiengänge bzw. Studienfächer entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle.

Sollten  Sie bis zu dem Zeitpunkt der Einstellung der Lehrangebotes die  Abschlussprüfung noch nicht abgelegt haben, sind Sie verpflichtet,  diesen Umstand bis zum 31.01. des Jahres, in dem das Lehrangebot  eingestellt wird, schriftlich gegenüber dem Studien- und  Prüfungsausschuss anzuzeigen und einen Antrag auf Fristverlängerung mit  schriftlicher Begründung zu stellen. Die schriftliche Begründung sollte  die Gründe aufführen, die dazu geführt haben, dass die Abschlussprüfung  noch nicht abgelegt werden konnte. Das gilt auch für Studierende, die  während des Studiums beurlaubt waren oder Mutterschutz/ Elternzeit in  Anspruch genommen haben.

Wird der Antrag abgelehnt, kann keine  Rückmeldung mehr erfolgen. Dies gilt auch, wenn Sie es versäumen, eine  Fristverlängerung zu beantragen.

Wir bitten Sie daher  dringend, diese Fristen zu beachten und empfehlen Ihnen darüber hinaus,  sich frühzeitig mit der Bitte um Beratung an Ihr Prüfungsamt oder Ihre  Fachstudienberater zu wenden, wenn Sie absehen können, dass Sie Ihr  Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Frist werden beenden können.  Fragen und Antworten zur Einstellung des Lehrangebots in den  auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen finden Sie unter folgendem Link:

Studiengänge/ Studienfächer

Datum Einstellung des Lehrangebotes

Antrag auf Frist-
verlängerung
bis spätestens

1. Diplomstudiengänge

Agrarwissenschaften

Ernährungswissenschaften

Geographie

Geologie/Paläontologie

Mineralogie

Bioinformatik

Informatik

MM|VR-Informatik

zum SS 2013

zum SS 2014

zum SS 2013

zum SS 2013

zum SS 2013

zum SS 2014

zum SS 2013

zum SS 2013

31.01.2013

31.01.2014

31.01.2013

31.01.2013

31.01.2013

31.01.2014

31.01.2013

31.01.2013

2. Magisterstudiengänge
(Nebenfach)

Geologie/Paläontologie

zum SS 2013

31.01.2013

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